Dienstleister:

LG TECHNOLOGIES Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz der Gesellschaft: 2161 Csomád, Levente utca 14., Ungarn
Handelsregisternummer: 13-09-231888
Steuernummer: 24376004-2-13
Vertreten durch: Károly Lengyel, Geschäftsführer
E-Mail: info@lgtechnologies.hu

als Unternehmer (nachfolgend: Unternehmer)

1. Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln in allgemeiner Weise das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Erbringung von Reparatur-, Wartungs- und Ersatzteilbeschaffungsleistungen sowie mit Leistungen des Auftragnehmers, die einer Verfügbarkeitsverpflichtung unterliegen, ferner im Zusammenhang mit der Beschaffung und dem Verkauf beweglicher Sachen, die vom Kunden außerhalb der Website bestellt werden. Dementsprechend regelt dieses Dokument nicht den Verkauf und Kauf von Produkten, die über die Website www.lgtechnologies.hu vermarktet und bestellt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien in allgemeiner Weise; sofern zwischen den Parteien keine von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende besondere Vereinbarung zustande kommt und der auf Grundlage einer individuellen Bestellung geschlossene Einzelvertrag nichts Abweichendes bestimmt, gelten für das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien – einschließlich der Erbringung der Dienstleistungen und der geschuldeten Gegenleistung – die hierin festgelegten Bestimmungen.

Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf sämtliche in schriftlicher oder mündlicher Form sowie durch schlüssiges Verhalten mit der Gesellschaft abgeschlossenen Verträge, Angebote, Vereinbarungen, Aufträge, Bestellungen oder Bevollmächtigungen, auf deren Grundlage die Gesellschaft gegen Entgelt Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Reparatur von industriellen elektronischen Geräten oder sonstigen elektronischen Geräten sowie mit der Beschaffung der hierfür erforderlichen Ersatzteile erbringt. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist, beginnt der zeitliche Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der auf die Begründung des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien gerichteten Angebotsanfrage oder mit dem Beginn der dem Zustandekommen des Rechtsverhältnisses vorausgehenden Verhandlungen. Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich ferner auf sämtliche Anfragen, Vertragsschlüsse, Vertragserfüllungen und rechtlichen Erklärungen im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung des Vertrags durch den Auftragnehmer und den Kunden sowie durch weitere Personen, die mit ihnen in einem Rechtsverhältnis stehen.

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der einzelnen Bestellungen gilt als Kunde jede natürliche Person oder jedes Unternehmen, das vom Auftragnehmer auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf Basis eines individuellen Angebots eine Dienstleistung bestellt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch ohne gesonderten Hinweis – einen integralen Bestandteil der jeweiligen Einzelbestellung bilden und deren vertragliche Bedingungen werden.

2. Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

a) Parteien: der Kunde und die Gesellschaft gemeinsam.

b) Kunde oder Auftraggeber: Jede juristische Person, natürliche Person oder Personenvereinigung mit relativer Rechtsfähigkeit, die mit der Gesellschaft in einem Vertragsverhältnis steht oder Vertragsverhandlungen führt, insbesondere im Zusammenhang mit Reparaturdienstleistungen für industrielle elektronische Geräte oder sonstige elektronische Geräte, Ersatzteilbeschaffung sowie damit verbundenen ergänzenden Tätigkeiten, einen entsprechenden Vertrag abschließt oder Vertragsverhandlungen führt, ein Angebot einholt, an dem die Gesellschaft als Unternehmer beteiligt ist.

c) Gerät: Industrieelektronische Geräte oder sonstige elektronische Geräte, die vom Auftraggeber oder dessen Beauftragtem dem Unternehmer zum Zwecke der Reparatur übergeben werden.

d) Dienstleistung: Die entgeltliche Reparatur von industriellen elektronischen Geräten oder sonstigen elektronischen Geräten durch den Unternehmer, einschließlich der hierfür erforderlichen Ersatzteilbeschaffung und damit zusammenhängender Leistungen, sowie die Beschaffung und Übergabe beweglicher Sachen, die vom Auftraggeber nicht über die Website bestellt wurden.

e) Subunternehmer: Ein Unternehmen, Einzelunternehmer oder eine natürliche Person, die im Auftrag der Gesellschaft an der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden mitwirkt, an der Vertragsbegründung oder -erfüllung beteiligt ist oder sonstige damit zusammenhängende Tätigkeiten auf Grundlage eines Werkvertrags, Auftragsverhältnisses oder sonstigen Rechtsverhältnisses ausführt.

f) Arbeitnehmer: Jede Person, die beim Unternehmer in einem Arbeitsverhältnis oder in einem auf Arbeitsleistung gerichteten Auftragsverhältnis steht, unabhängig von ihrer konkreten Position oder ihrem Aufgabenbereich.

g) Geräteaufwand oder Kosten: sämtliche Kosten, die mit der Beschaffung von Materialien oder Geräten zusammenhängen, welche für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind; der Betrag dieses Geräteaufwands wird vom Auftragnehmer auf Grundlage seiner Abrechnung unter Vorlage einer Rechnung festgelegt.

h) Versandkosten: sämtliche Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Lieferung des Produkts an den vom Kunden bezeichneten Ort anfallen.

i) Kaufpreis: der auf der Website als Preis des Produkts angegebene Kaufpreis in der auf der Website angegebenen Währung.

j) Individuelle Bestellung oder Individueller Vertrag: Der in Punkt 7 der vorliegenden AGB definierte Begriff gilt für die gesamten vorliegenden AGB.

k) Website: die unter der Adresse www.lgtechnologies.hu erreichbare Website sowie sämtliche zugehörigen Unterseiten.

l) Verbraucher: eine Person, die der in § 8:1 Absatz (1) Punkt 3 des Gesetzes Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (nachfolgend: „Bürgerliches Gesetzbuch“) festgelegten Definition entspricht.

3. Gegenstand des Vertrags

3.1. Gegen Zahlung des Unternehmerentgelts verpflichtet sich der Auftragnehmer, auf Grundlage der nach einzelnen Bestellungen abgeschlossenen Einzelverträge für den Kunden die in Abschnitt 3 bezeichneten Reparatur-, Installations-, Wartungs- und Austauscharbeiten an industriellen elektronischen Geräten sowie die Beschaffung von Ersatzteilen durchzuführen und dem Kunden darüber hinaus im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung zu stehen.

3.2. Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer für die vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen gegen Rechnung das im Einzelauftrag und im Einzelvertrag festgelegte Unternehmerentgelt sowie die Kosten und die Versandgebühr zu bezahlen.

3.3. Schließt der Kunde einen Vertrag über den Kauf und Verkauf beweglicher Sachen ab, die nicht über die Website bestellt wurden, ist der Kunde verpflichtet, als Gegenleistung für die Übertragung des Eigentums an der bestellten beweglichen Sache den Kaufpreis zu zahlen, wobei der Auftragnehmer sich das Eigentum an der beweglichen Sache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehält.

4. Obligations of the Contractor

4.1. Auf Grundlage eines gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Einzelbestellvertrags ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Kunden die nachfolgenden Dienstleistungen zu erbringen, sofern die Parteien diese Dienstleistungen im Einzelvertrag vereinbaren:

  • Reparatur von industriellen elektronischen Geräten, die im Eigentum des Kunden stehen und/oder von ihm genutzt werden (nachfolgend: „Geräte“);
  • Im Falle einer Störung der Geräte erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers die Beschaffung und der Einbau von Ersatzgeräten,
  • Vor-Ort-Fehlerdiagnose sowie – sofern technisch umsetzbar – die Durchführung der Reparatur vor Ort,
  • individuelle Beratung,
  • Abtransport des defekten Geräts zu den Betriebsstätten des Auftragnehmers;
  • Weiterentwicklung und Austausch bestehender veralteter elektronischer Systeme (Automatisierung),
  • Installation von industriellen Maschinen sowie mechanische Weiterentwicklungen und Reparaturen,
  • telefonische Unterstützung und Beratung
  • Verfügbarkeit gemäß Abschnitt 3.2.

4.2. Sofern der Kunde im Einzelauftrag den Defekt des Geräts, dessen Reparatur verlangt wird, nicht bezeichnet, gilt jede vom Auftragnehmer vorgenommene Behebung eines Gerätefehlers von den Parteien als vertragsgemäße Leistung.

4.3. Sofern die Parteien im Einzelvertrag eine Verfügbarkeitsleistung vereinbaren, verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Kunden im Rahmen seiner Verfügbarkeitsverpflichtung auf Grundlage des entsprechenden Einzelvertrags eine 24-stündige E-Mail-Erreichbarkeit bereitzustellen, über welche Bestellungen und Störungsmeldungen übermittelt werden können. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, innerhalb von achtundvierzig (48) Arbeitsstunden nach Meldung des Geräteausfalls zum Sitz oder zur Betriebsstätte des Kunden auszurücken und mit der Störungsbeseitigung und Reparatur zu beginnen; sofern eine Reparatur vor Ort möglich ist, wird diese an den Betriebsstätten des Kunden durchgeführt.

4.4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übergebenen Geräte zu verwahren. Der Auftragnehmer hat die ihm anvertrauten und im Einzelvertrag übernommenen Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit dem Einzelvertrag zu erfüllen.

4.5. Repariert der Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung eines Einzelauftrags das Gerät erfolglos, ist er verpflichtet, den Transport sowie die erneute Reparatur auf eigene Kosten vorzunehmen; für diese wiederholte Reparatur steht ihm kein Unternehmerentgelt zu. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er einen Gewährleistungsanspruch auf Nachbesserung geltend machen kann, in welchem Fall er verpflichtet ist, das reparierte Produkt dem Auftragnehmer zur weiteren Reparatur wieder zu übergeben; kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, trifft den Auftragnehmer keine Gewährleistungspflicht. Ein Anspruch des Kunden auf Erstattung der Reparaturkosten besteht nur dann, wenn der Auftragnehmer nach zwei erfolglosen Gewährleistungsreparaturen erklärt, dass er keine weitere Gewährleistungsreparatur übernimmt. Nach zwei erfolglosen Gewährleistungsreparaturen erstattet der Auftragnehmer dem Kunden das gezahlte Unternehmerentgelt zurück oder gewährt – nach seiner Wahl – eine dem Schweregrad des Mangels entsprechende Preisminderung.

Bezieht sich der Einzelvertrag auf die Beschaffung und den Verkauf beweglicher Sachen, übernimmt der Auftragnehmer für die beschafften Geräte und elektrotechnischen Produkte keine Gewährleistung; in diesen Fällen handelt der Auftragnehmer ausschließlich als Beschaffungsvermittler und übernimmt keinerlei Haftung für die Produkte.

4.6. Zur Erfüllung der Einzelverträge ist der Auftragnehmer berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, für deren Tätigkeit der Auftragnehmer verantwortlich bleibt.

4.7. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die vom Auftragnehmer selbst oder von seinen Arbeitnehmern vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung für Schäden, die vom Auftragnehmer, seinen Beauftragten oder Subunternehmern fahrlässig verursacht wurden, ist ausgeschlossen. Im Rahmen der Schadensbeseitigung ist der Auftragnehmer in erster Linie verpflichtet, die Geräte zu reparieren. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel oder Schäden, die auf einen im Gerät vorhandenen Herstellungsfehler, auf das Mitwirken außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers stehender Dritter oder auf Tätigkeiten des Kunden oder von durch

4.8. Montage- und Reparaturarbeiten werden vom Auftragnehmer grundsätzlich an den Betriebsstätten des Kunden durchgeführt; ist dies nach Auffassung des bevollmächtigten Vertreters des Auftragnehmers nicht möglich, so transportiert der Auftragnehmer das Gerät an seine eigenen Betriebsstätten und führt die Reparatur dort durch.

4.9. Der Auftragnehmer hat die Reparatur- und Montagearbeiten gemäß den Anweisungen des Kunden auszuführen. Erteilt der Kunde unsachgemäße oder unzweckmäßige Anweisungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Kunden auf diese Umstände hinzuweisen. Besteht der Kunde trotz dieses Hinweises auf der Ausführung der Anweisungen, ist der Auftragnehmer – sofern deren Ausführung keine Straftat darstellt und nicht mit der Gefahr einer Körperverletzung verbunden ist – verpflichtet, diese auszuführen; für hieraus resultierende Mängel oder Schäden haftet der Auftragnehmer jedoch nicht, und sämtliche daraus entstehenden Schäden trägt der Kunde.

5. Pflichten des Kunden

5.1. Auf Grundlage des Einzelbestellvertrags ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer das Unternehmerentgelt sowie die Auslagen gegen Rechnung innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Erhalt der Rechnung per Banküberweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto des Auftragnehmers zu bezahlen.

5.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das reparierte Gerät mit einer eigenen Plombe oder Kennzeichnung zu versehen, die der Kunde nicht entfernen darf. Entfernt der Kunde die vom Auftragnehmer angebrachte Plombe, ist der Kunde verpflichtet nachzuweisen, dass der am Gerät festgestellte Mangel nicht vom Kunden selbst oder von einer durch den Kunden beauftragten dritten Person verursacht wurde. Im Falle der Entfernung der Plombe steht dem Kunden kein Gewährleistungsanspruch zu, und eine vom Auftragnehmer übernommene Gewährleistung erlischt in vollem Umfang. Das Belassen der Plombe am Gerät stellt – sofern der Auftragnehmer eine Gewährleistungsverpflichtung übernommen hat – eine Voraussetzung für die Gewährleistung dar.

5.3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Informationen zur Verfügung zu stellen und sämtliche Geräte bereitzustellen, die für die Erfüllung der sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Einzelbestellverträgen ergebenden Verpflichtungen des Auftragnehmers erforderlich sind; insbesondere hat der Kunde im Einzelauftrag den Namen und die Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) der Kontaktperson sowie den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Kunden anzugeben.

5.4. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die dem Auftragnehmer oder dessen Beauftragten durch den Kunden selbst, durch dessen Arbeitnehmer oder Beauftragte oder durch sonstige Dritte, die mit dem Kunden in einem Vertragsverhältnis stehen, verursacht werden.

6. Unternehmerentgelte und sonstige Gebühren

6.1. Im Falle eines zu diesem Zweck geschlossenen Vertrags (Verfügbarkeitsvertrag) ist der Kunde ungeachtet einzelner Bestellungen verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Verfügbarkeitsgebühr zu zahlen, deren Höhe – sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes festgelegt ist – monatlich 250.000 HUF zzgl. MwSt. beträgt und die gegen Rechnung bis zum 10. Tag eines jeden Monats per Banküberweisung zu entrichten ist.

6.2. Die für die Verfügbarkeitsleistung gezahlte Verfügbarkeitsgebühr umfasst weder das Unternehmerentgelt für Reparaturarbeiten noch die damit verbundenen Kosten.

6.3. Die dem Auftragnehmer zustehenden Unternehmerentgelte werden im Einzelbestellvertrag festgelegt; fehlt eine solche Festlegung, gilt der Einzelbestellvertrag als nicht zustande gekommen.

6.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Unternehmerentgelte sowie die in diesem Abschnitt festgelegten sonstigen Gebühren innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Erhalt der Rechnung per Banküberweisung auf das vom Auftragnehmer benannte Bankkonto zu bezahlen. Die Arbeitnehmer und Beauftragten des Auftragnehmers sind nicht berechtigt, Barzahlungen vom Kunden entgegenzunehmen; eine derartige Zahlung gilt zwischen den Parteien nicht als wirksame Leistungserbringung.

6.5. Gerät der Kunde mit der Begleichung einer Rechnung oder mit der Erfüllung einer sonstigen Zahlungspflicht in Verzug, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Kunden per E-Mail zur Leistung aufzufordern. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht innerhalb von drei (3) Tagen nach, ist der Kunde verpflichtet, für jeden Kalendertag des Verzugs eine Verzugsstrafe in Höhe von 25.000 HUF zu zahlen.

6.6. Sofern der Einzelvertrag das Unternehmerentgelt nicht festlegt, ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer für die Ausübung der unternehmerischen Tätigkeiten – insbesondere für Beratungs-, Inbetriebnahme- sowie Vor-Ort-Montagearbeiten – ein Entgelt in Höhe von 25.000 HUF zzgl. MwSt. pro Einsatz zu zahlen, berechnet mit 25.000 HUF zzgl. MwSt. pro Stunde oder angefangener Stunde, zuzüglich einer Fahrtkostenpauschale von 200 HUF zzgl. MwSt. pro Kilometer. Zusätzlich zu der in diesem Abschnitt festgelegten Fahrtkostenpauschale ist der Auftragnehmer berechtigt, einen zusätzlichen Einsatzkostenzuschlag zu berechnen, sofern der Einsatz an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen erfolgt: 60.000 HUF zzgl. MwSt. pro Einsatz an Samstagen sowie 80.000 HUF zzgl. MwSt. pro Einsatz an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen.

6.7. Ist eine Reparatur des Geräts vor Ort nicht möglich, richtet sich das Unternehmerentgelt für die durch Abtransport durchgeführte Reparatur nach den im Einzelauftrag festgelegten Verfügbarkeitsbestimmungen.

6.8. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche durch Rechnung belegten Auslagen – mit Ausnahme der Transportkosten der Geräte – sowie den Kaufpreis der Ersatzgeräte, Ersatzteile und Hilfsersatzteile zu erstatten.

7. Einzelbestellungen und Einzelverträge

7.1. Der Kunde kann Einzelbestellungen per E-Mail an die oben angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse oder an eine andere vom Auftragnehmer betriebene E-Mail-Adresse aufgeben, wobei der Kunde die zu beschaffende bewegliche Sache oder das zu reparierende Gerät, den Defekt des zu reparierenden Geräts oder die damit zusammenhängende Dienstleistung oder eine sonstige gewünschte Dienstleistung anzugeben hat. Der Einzelvertrag kommt durch die schriftliche oder per E-Mail erfolgende Annahme der Bestellung durch den Auftragnehmer oder durch die Annahme des vom Auftragnehmer an den Kunden übermittelten Angebots durch den Kunden zustande (im Folgenden: Einzelbestellung oder Einzelvertrag). Nimmt der Kunde das vom Auftragnehmer übermittelte Angebot weder schriftlich noch per E-Mail an, übergibt jedoch das zu reparierende Gerät an den Auftragnehmer oder akzeptiert den Beginn der Dienstleistung oder erhebt keinen Widerspruch gegen deren Beginn, so gilt dies zwischen den Parteien als Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden, sodass der Einzelvertrag zu den im Angebot und in der Einzelbestellung festgelegten Bedingungen zustande kommt.

7.2. Der Auftragnehmer erklärt die Annahme der Einzelbestellung unverzüglich nach Eingang der Bestellung bzw. nach deren Eingang an seinem Geschäftssitz, spätestens jedoch innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden (wobei Wochenenden und gesetzliche Feiertage nicht in diese Frist einzurechnen sind). Nimmt der Auftragnehmer das Angebot innerhalb dieser Frist nicht an, erhebt der Kunde hiergegen jedoch keinen ausdrücklichen Widerspruch und teilt dem Auftragnehmer nicht schriftlich mit, dass er von der Bestellung zurücktritt, so gilt der Einzelvertrag als zustande gekommen.

7.3. Die Leistungsfrist des Einzelvertrags beträgt bei Reparaturarbeiten sechzig (60) Arbeitstage ab Übernahme des Geräts und bei der Beschaffung von Ersatzgeräten neunzig (90) Arbeitstage, sofern der Einzelvertrag nichts Abweichendes bestimmt. Der Einzelvertrag kann jedoch auch abweichende Fristen festlegen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Kunde verpflichtet, den Auftragnehmer mindestens einmal schriftlich oder per E-Mail zur Leistung aufzufordern; rechtliche Konsequenzen können gegenüber dem Auftragnehmer nur dann geltend gemacht werden, wenn dieser nicht innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach Zugang dieser Aufforderung leistet. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn er die Frist aus Gründen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, aufgrund des Mitwirkens Dritter oder aus dem Verantwortungsbereich des Kunden nicht einhalten konnte.

7.4. In dringenden Fällen kann der Kunde den Auftragnehmer telefonisch unter einer der nachstehend angegebenen Telefonnummern mit der Erbringung der oben definierten unternehmerischen Tätigkeiten beauftragen; in diesem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, eine Bestell-E-Mail zu übermitteln, in der der Gegenstand der Bestellung, die Frist sowie das Unternehmerentgelt sowie die Daten des Kunden und der Kontaktperson angegeben werden. Die Annahme einer solchen Eilbestellung ist vom Auftragnehmer innerhalb von drei (3) Stunden per E-Mail zu bestätigen. Mangels schriftlicher Annahmeerklärung gilt die Bestellung nicht als zustande gekommen. Der Kunde ist berechtigt, derartige Eilbestellungen auch an arbeitsfreien Tagen aufzugeben.

7.5. Bestellt der Kunde die Dienstleistung telefonisch und bestätigt diese per E-Mail und führt der Auftragnehmer den Auftrag aus, gilt der Einzelvertrag als zustande gekommen; in diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Entgelte zu verlangen.

7.6. Vereinbaren der Kunde und der Auftragnehmer im Einzelvertrag eine „Garantie“, verstehen die Parteien hierunter – sofern im Einzelvertrag oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist – nicht eine Garantie im Rechtssinne, sondern das Recht auf eine vorrangige Prüfung von Mängelgewährleistungsansprüchen innerhalb des Garantiezeitraums.

7.7. Der Einzelvertrag kommt ausschließlich mit der Annahme der Bestellung zustande; erst danach ist der Auftragnehmer zur Erbringung der unternehmerischen Tätigkeiten verpflichtet.

8. Rechte an geistigem Eigentum

8.1. Jegliches geistige Produkt, das aus der Tätigkeit des Auftragnehmers, seiner Arbeitnehmer oder Beauftragten im Rahmen der Erfüllung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Einzelverträge hervorgeht, steht im Eigentum des Auftragnehmers; der Auftragnehmer ist ausschließlich zur Nutzung und Verwertung dieses geistigen Produkts berechtigt.

8.2. Zu den geistigen Produkten zählen insbesondere Know-how, Erfindungen, Marken, durch Geschmacksmuster geschützte Produkte, Marken, durch gewerbliche Schutzrechte geschützte Produkte sowie Software.

8.3. Der Kunde ist berechtigt, die in diesem Abschnitt genannten geistigen Produkte ausschließlich mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Auftragnehmers zu nutzen; der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, diese geistigen Produkte an Dritte zu übertragen oder ihnen zugänglich zu machen.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1. Im Rahmen des Abschlusses und der Erfüllung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Einzelverträge sind die Parteien verpflichtet, miteinander zusammenzuarbeiten und mit der von ihnen vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt zu handeln.

9.2. Die Parteien vereinbaren, dass etwaige zwischen ihnen entstehende Streitigkeiten vorrangig durch einvernehmliche Verhandlungen beigelegt werden sollen.

9.3. Die Parteien halten miteinander über die folgenden Kontaktdaten Verbindung:

Seitens des Auftragnehmers:
Kontaktperson: Tauber Mariann
E-Mail-Adresse: info@lgtechnologies.hu
Telefonnummer: +36 30 533 0616
Bankkontonummer des Auftragnehmers: 10300002-10633328-49020014

9.4. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Einzelverträgen oder deren Erfüllung entstehen, der ausschließlichen Zuständigkeit der nach dem Sitz des Auftragnehmers zuständigen Gerichte unterliegen.

9.5. Die Vertreter der Parteien erklären, dass sie ordnungsgemäß zur Vertretung der von ihnen vertretenen Wirtschaftsgesellschaften bevollmächtigt sind, über uneingeschränkte Vertretungsbefugnis verfügen und berechtigt sind, diesen Vertrag anzunehmen, wofür sie die volle Verantwortung übernehmen.

9.6. In Angelegenheiten, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Einzelverträgen nicht geregelt sind, finden die Bestimmungen des Gesetzes Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch Anwendung.

Budapest, 15. November 2017

 

LG TECHNOLOGIES Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Vertreten durch: Károly Lengyel, Geschäftsführer
Auftragnehmer