Auftragnehmer:

LG TECHNOLOGIES Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: 2161 Csomád, Levente-Straße 14.
Firmenregistrierungsnummer: 13-09-231888
Steuernummer: 24376004-2-13
Vertreten durch: Geschäftsführer Károly Lengyel
E-Mail: info@lgtechnologies.hu
als Unternehmer (nachfolgend: Auftragnehmer)

1. Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Einzelverträge, die mit dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Erbringung von Reparatur-, Wartungs- und Ersatzteilbeschaffungsleistungen durch die Parteien und den im Rahmen der Verfügbarkeitsverpflichtung des Auftragnehmers erbrachten Leistungen abgeschlossen werden, sowie für den Kauf und Verkauf von beweglichen Sachen, die nicht vom Kunden über die Website bestellt wurden, und regeln daher nicht die www.lgtechnologies.hu Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien für den Kauf und Verkauf von Produkten, die über die Website vertrieben und bestellt werden. Sofern zwischen den Parteien keine abweichende Sondervereinbarung getroffen wird oder der auf Grundlage einer Einzelbestellung geschlossene Vertrag nichts anderes vorsieht, unterliegen die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien, die Leistungserbringung und die Höhe der Gegenleistung den Bestimmungen dieser AGB.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) umfassen alle schriftlichen, mündlichen oder stillschweigenden Verträge, Angebote, Vereinbarungen, Aufträge, Bestellungen oder Genehmigungen, auf deren Grundlage das Unternehmen gegen Entgelt Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Reparatur industrieller oder anderer elektronischer Geräte oder der Beschaffung notwendiger Ersatzteile erbringt. Die Gültigkeitsdauer dieser AGB beginnt, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, mit der Angebotsanfrage zur Begründung eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien oder mit Beginn der Verhandlungen vor Begründung eines solchen Rechtsverhältnisses. Die AGB umfassen alle Anfragen, den Abschluss und die Erfüllung von Verträgen sowie alle rechtlichen Erklärungen des Unternehmens und des Kunden sowie anderer mit ihnen in einem Rechtsverhältnis stehender Personen im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung des Vertrags.

Im Sinne dieser AGB und individueller Bestellungen ist jede natürliche oder juristische Person, die auf Grundlage dieser AGB oder eines individuellen Angebots eine Dienstleistung des Auftragnehmers bestellt, Kunde. Der Kunde erkennt an, dass diese AGB – auch ohne ausdrücklichen Bezug darauf – Bestandteil der jeweiligen Bestellung und ihrer Vertragsbedingungen werden.

2. Definition

Diese AGB. Es gelten folgende Definitionen:

Die)
Ich fürchte: Der Kunde und das Unternehmen gleichzeitig
B)
Kunde oder Besteller: Jede juristische Person, natürliche Person oder Personenvereinigung oder Person mit relativer Rechtsfähigkeit, die eine vertragliche Beziehung mit dem Unternehmen unterhält oder an Verhandlungen über den Abschluss eines Vertrags beteiligt ist, die einen Vertrag mit dem Unternehmen über die Reparatur von industriellen elektronischen Geräten oder anderen elektronischen Geräten, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beschaffung notwendiger Teile und damit verbundene zusätzliche Tätigkeiten abschließt oder die Verhandlungen mit dem Auftragnehmer über den Abschluss einer solchen vertraglichen Beziehung führt, fordert ein Angebot an, an dem das Unternehmen als Unternehmen teilnimmt.
C)
Gerät: Industrielle elektronische Geräte oder andere elektronische Geräte, die dem Auftragnehmer vom Kunden oder dessen Beauftragten zur Reparatur übergeben werden.
D)
Service: die Reparatur von industriellen elektronischen Geräten oder anderen elektronischen Geräten, die der Auftragnehmer gegen Entgelt zur Verfügung stellt, der Kauf notwendiger Teile und damit verbundener Dienstleistungen sowie der Kauf und Verkauf von beweglichen Sachen, die nicht vom Kunden über die Website bestellt wurden.
e)
Subunternehmer: ein Unternehmen oder Einzelunternehmer, eine natürliche Person, die im Namen des Unternehmens an der Erbringung von Dienstleistungen für Kunden beteiligt ist, am Abschluss oder der Erfüllung von Verträgen mitwirkt oder andere damit zusammenhängende Tätigkeiten im Namen des Unternehmens aufgrund einer Geschäfts-, Agentur- oder sonstigen Rechtsbeziehung ausführt.
F)
Mitarbeiter: Eine natürliche Person, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis oder einem gesetzlichen Arbeitsauftrag beim Auftragnehmer befindet oder zuvor in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Auftragnehmer stand, unabhängig von ihrer Berufsbezeichnung oder ihren Verantwortlichkeiten.
G)
Kapitalausgaben oder Aufwendungen: Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Dienstleistung, wie beispielsweise die Kosten für den Kauf von Materialien oder Ausrüstung, deren Höhe vom Auftragnehmer nach Vorlage einer Rechnung auf Grundlage seiner Buchhaltung ermittelt wird.
H)
Versandkosten: Sämtliche Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Transport des Produkts an den vom Kunden angegebenen Ort entstehen.
ich)
Kaufpreis: Der auf der Website angegebene Kaufpreis ist der Preis des Produkts und wird in der auf der Website angegebenen Währung angegeben.
J)
Sonderanfertigung oder Sondervertrag oder Sondervertrag: Der in Abschnitt 7 dieser AGB definierte Begriff gilt für die gesamten AGB.
k)
Webseite: a www.lgtechnologies.hu Die Website und alle ihre Unterseiten befinden sich unter der Zugriffsadresse.
l)
Verbraucher: im Gesetz V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (nachfolgend: Bürgerliches Gesetzbuch) Es handelt sich um denselben Begriff wie in Abschnitt 8:1, Absatz (1), Punkt 3 definiert.

3. Vertragsgegenstand

3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, gegen eine Gebühr die Reparatur, Installation, Wartung und den Austausch von industriellen elektronischen Geräten sowie die Beschaffung von Ersatzteilen für den Kunden auf der Grundlage der nach Einzelaufträgen abgeschlossenen Einzelverträge gemäß Ziffer 3 durchzuführen und steht dem Kunden im Rahmen dieser AGB zur Verfügung.

3.2. Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die im jeweiligen Auftragsvertrag ausgewiesene Geschäftsgebühr, Auslagen und Liefergebühr gegen Vorlage einer Rechnung für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen zu zahlen.

3.3. Schließt der Kunde keinen Kaufvertrag über die auf der Website bestellten beweglichen Sachen ab, ist er verpflichtet, einen Kaufpreis im Austausch für das Eigentum an den bestellten beweglichen Sachen zu zahlen, wobei der Auftragnehmer sein Eigentum an den beweglichen Sachen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behält.

4. Pflichten des Auftragnehmers

4.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Kunden auf Grundlage des gemäß diesen AGB abgeschlossenen Einzelauftragsvertrags folgende Leistungen zu erbringen, sofern die Parteien diese Leistungen im Einzelauftragsvertrag vereinbaren:

  • industrielle elektronische Geräte, die sich im Besitz des Kunden befinden und/oder von diesem genutzt werden (nachfolgend als „Instrumente“ bezeichnet) Verbesserung,
  • Im Falle eines Geräteausfalls erfolgt auf Wunsch des Kunden die Beschaffung und Installation von Ersatzgeräten.,
  • Fehlerbehebung vor Ort, sofern möglich: Reparatur vor Ort,
  • individuelle Beratung,
  • Transport des defekten Geräts zum Betriebsgelände des Auftragnehmers,
  • Entwicklung und Ersatz bestehender veralteter elektronischer Systeme (Automatisierung),
  • Installation von Industriemaschinen, mechanische Entwicklungen, Reparaturen,
  • telefonische Hilfe, Beratung
  • Verfügbarkeit gemäß Punkt 3.2.

4.2. Gibt der Kunde in der Einzelbestellung den Mangel des Geräts, dessen Reparatur er wünscht, nicht an, so gilt die Beseitigung eines etwaigen Mangels des Geräts als Vertragserfüllung.

4.3. Sofern die Parteien im Einzelvertrag einen Verfügbarkeitsservice vereinbaren, verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Kunden im Rahmen seiner Verfügbarkeitsverpflichtung gemäß dem Einzelvertrag eine 24-Stunden-E-Mail-Erreichbarkeit zu gewährleisten, über die der Auftragnehmer Bestellungen und Fehlermeldungen übermitteln kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, innerhalb von 48 Arbeitsstunden nach Meldung des Geräteausfalls den Firmensitz oder die Geschäftsräume des Kunden aufzusuchen und mit der Fehlersuche und Reparatur zu beginnen. Kann der Defekt vor Ort behoben werden, erfolgt die Reparatur in den Räumlichkeiten des Kunden.

4.4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Vermögenswerte zu erhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm im Einzelvertrag übertragenen und von ihm übernommenen Aufgaben sorgfältig und gemäß den Bestimmungen des Einzelvertrags auszuführen.

4.5. Sollte der Auftragnehmer das Gerät während der Ausführung des jeweiligen Auftrags nicht reparieren, ist er verpflichtet, es auf eigene Kosten zu transportieren und reparieren zu lassen. Für diese wiederholte Reparatur besteht kein Anspruch auf ein Auftragnehmerhonorar. Der Kunde erkennt an, dass er die Reparatur als Gewährleistungsanspruch geltend machen kann. In diesem Fall ist er verpflichtet, das reparierte Produkt zur Reparatur an den Auftragnehmer zurückzusenden. Unterlässt der Kunde dies, wird dem Auftragnehmer kein Gewährleistungsanspruch in Rechnung gestellt. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten, wenn der Auftragnehmer nach zwei erfolglosen Gewährleistungsreparaturen erklärt, keine Gewährleistungsreparaturen mehr durchzuführen. Nach zwei erfolglosen Gewährleistungsreparaturen erstattet der Auftragnehmer dem Kunden das gezahlte Auftragnehmerhonorar oder kann, vorbehaltlich einer angemessenen Beurteilung der Schwere des Mangels, nach eigenem Ermessen eine Preisminderung gewähren.

Sofern der Einzelvertrag den Kauf und Verkauf von beweglichen Sachen betrifft, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistungshaftung für die gekauften Geräte und elektrischen Produkte; in diesem Sinne vermittelt der Auftragnehmer lediglich den Kauf der Produkte und übernimmt keine Haftung dafür.

4.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Unterauftragnehmer mit der Erfüllung seiner Aufgaben und Einzelverträge zu beauftragen, für dessen Tätigkeiten der Auftragnehmer verantwortlich ist.

4.7. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Mitarbeitern vorsätzlich verursacht wurden, nicht jedoch für Schäden, die von ihm, seinen Beauftragten oder Unterauftragnehmern fahrlässig verursacht wurden. Bei der Regulierung von Ansprüchen wird der Auftragnehmer vorrangig versuchen, die Ausrüstung zu reparieren. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel und Schäden, die auf einen Herstellungsfehler der Ausrüstung, das Eingreifen Dritter oder auf Handlungen des Kunden, seiner Beauftragten oder des vom Kunden beauftragten Kurierdienstes zurückzuführen sind.

4.8. Der Auftragnehmer führt die Installations- und Reparaturarbeiten vorrangig beim Kunden durch; ist dies nach Ansicht des Vertreters des Auftragnehmers nicht möglich, wird das Gerät zum eigenen Firmensitz des Auftragnehmers transportiert und dort repariert.

4.9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Reparatur- und Installationsarbeiten gemäß den Anweisungen des Kunden auszuführen. Erteilt der Kunde dabei unprofessionelle oder ungeeignete Anweisungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Kunden darauf hinzuweisen. Beharrt der Kunde trotz des Hinweises auf der Ausführung der Anweisungen, ist der Auftragnehmer zur Ausführung verpflichtet – sofern die Ausführung der Anweisungen keine Straftat darstellt oder zu einer Körperverletzung führt –, haftet jedoch nicht für daraus resultierende Fehler, und der Kunde trägt etwaige daraus entstehende Schäden.

5. Pflichten des Kunden

5.1.
Der Kunde ist verpflichtet, das Honorar und die Auslagen des Auftragnehmers gemäß der Rechnung auf Grundlage des jeweiligen Auftragsvertrags per Banküberweisung auf das unten angegebene Bankkonto des Auftragnehmers innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
5.2.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das reparierte Gerät mit einem Siegel zu versehen, das der Kunde nicht entfernen darf. Entfernt der Kunde das Siegel des Auftragnehmers, ist er verpflichtet nachzuweisen, dass der am Gerät festgestellte Mangel nicht von ihm oder einem von ihm beauftragten Dritten verursacht wurde. Bei Entfernung des Siegels erlischt der Gewährleistungsanspruch des Kunden bzw. die vom Unternehmen übernommene Gewährleistung erlischt vollständig. Die Beibehaltung des Siegels am Gerät ist Voraussetzung für die Gewährleistung, sofern das Unternehmen eine Gewährleistung übernommen hat.
5.3.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die dieser zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen AGB und den jeweiligen Auftragsverträgen benötigt, insbesondere den Namen und die Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) des Ansprechpartners im jeweiligen Auftrag sowie den Namen, die Adresse und die Steuernummer des Kunden anzugeben.
5.4.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die dem Auftragnehmer oder dessen Beauftragten durch den Kunden, seine Angestellten oder Beauftragten oder einen Dritten, der in einem Vertragsverhältnis mit dem Kunden steht, entstehen.

6. Geschäfts- und sonstige Gebühren

6.1.
Im Falle eines entsprechenden Vertrags (Bereitschaftsvertrag) ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Bereitstellungsgebühr zu zahlen, unabhängig von den Einzelaufträgen. Die Höhe dieser Gebühr beträgt, sofern im Einzelvertrag nicht anders angegeben, 250.000 HUF + MwSt./Monat, die der Kunde per Banküberweisung gegen Rechnung bis zum 10. eines jeden Monats zu zahlen hat.
6.2.
Die für den Verfügbarkeitsservice gezahlte Gebühr beinhaltet nicht das Honorar des Auftragnehmers und die Kosten für Reparaturen.
6.3.
Die dem Auftragnehmer zustehenden Geschäftsgebühren werden im Einzelauftragsvertrag festgehalten; andernfalls kommt der Einzelauftragsvertrag nicht zustande.
6.4.
Der Kunde hat die in dieser Klausel genannten Geschäftsgebühren und sonstigen Kosten innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungserhalt per Überweisung auf das unten angegebene Bankkonto des Auftragnehmers zu entrichten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Bargeld an Mitarbeiter oder Beauftragte des Auftragnehmers zu überweisen; andernfalls gilt dies als rechtlich nicht gültige Leistungserbringung.
6.5.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Rechnung oder einer anderen Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Kunden per E-Mail zur Zahlung aufzufordern. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht innerhalb von drei Tagen nach, ist er verpflichtet, für jeden Kalendertag des Zahlungsverzugs eine Verzugsgebühr in Höhe von 25.000 HUF zu entrichten, berechnet ab dem Tag des Zahlungsverzugs.
6.6.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer pro Einsatz während der Geschäftstätigkeit, insbesondere während der Erbringung von Beratungs-, Inbetriebnahme- und Montagearbeiten vor Ort, eine Vergütung zu zahlen, sofern im Einzelvertrag keine Vergütung für den Auftragnehmer festgelegt ist. 25.000 HUF + MwSt./Person/Arbeitsstunde, Zusätzlich 200,- HUF + MwSt./Kilometer Der Auftragnehmer hat Anspruch auf eine zusätzliche Abreisegebühr zusätzlich zu der in diesem Punkt genannten Abreisegebühr, wenn die Abreise an einem Wochenende oder einem gesetzlichen Feiertag erfolgen muss, im Falle einer Abreise an einem Samstag: 60.000,- HUF + MwSt./Abreise, im Falle einer Abreise an einem Sonntag oder Feiertag: 80.000,- HUF + MwSt./Abreise.
6.7.
Kann das Gerät nicht vor Ort repariert werden, so ist die Gebühr des Auftragnehmers für die Reparatur durch Abholung in den Bestimmungen des Einzelauftrags enthalten.
6.8.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die in der Rechnung ausgewiesenen Auslagen – ausgenommen die Kosten für den Transport der Ausrüstung – sowie den Kaufpreis für Ersatzgeräte, Komponenten und Ersatzteile zu erstatten.

7. Einzelaufträge und Einzelverträge

7.1.
Der Kunde kann Einzelbestellungen per E-Mail an die unten angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse oder an eine andere von der Firma betriebene E-Mail-Adresse aufgeben. In der Bestellung sind der zu kaufende bewegliche Gegenstand oder das zu reparierende Gerät, der Defekt des zu reparierenden Geräts oder die damit verbundene Dienstleistung bzw. eine andere Dienstleistung anzugeben. Der Einzelvertrag kommt mit der schriftlichen oder per E-Mail erfolgten Annahme der Bestellung durch den Auftragnehmer oder mit der Annahme des dem Kunden vom Auftragnehmer für die Einzelbestellung zugesandten Preisangebots durch den Kunden zustande. (nachfolgend als Einzelauftragsvertrag oder Einzelvertrag bezeichnet). Akzeptiert der Kunde das vom Auftragnehmer für den Einzelauftrag übermittelte Preisangebot weder schriftlich noch per E-Mail, übergibt er aber das zu reparierende Gerät dem Auftragnehmer oder nimmt er die Dienstleistung bzw. deren Beginn an oder erhebt er keinen Widerspruch gegen deren Beginn, so gilt dies als Annahme des Preisangebots durch den Kunden, und der Einzelvertrag kommt gemäß den im Preisangebot und im Einzelauftrag festgelegten Bedingungen zustande.
7.2.
Der Auftragnehmer erklärt die Annahme des Einzelauftrags unverzüglich nach dessen Eingang und Eintreffen im Lager, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden (Wochenenden und Feiertage werden nicht mitgerechnet). Nimmt der Auftragnehmer das Angebot nach Ablauf dieser Frist an und widerspricht der Kunde dieser Annahme nicht ausdrücklich oder teilt dem Auftragnehmer nicht schriftlich mit, dass er vom Auftrag zurücktritt, kommt der Einzelvertrag zustande.
7.3.
Die Frist für die Erfüllung des Einzelvertrags beträgt 60 Werktage nach Eingang des Geräts im Falle einer Reparatur und 90 Werktage im Falle eines Kaufs und Austauschs, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist. Der Einzelvertrag kann jedoch auch abweichende Fristen vorsehen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer per E-Mail eine Nachfrist von mindestens 7 Tagen zu setzen. Rechtliche Konsequenzen gegen den Auftragnehmer können erst dann geltend gemacht werden, wenn dieser die Leistung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt dieser Aufforderung erbringt. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn er die Frist aufgrund von Gründen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, oder aufgrund des Eingreifens Dritter nicht einhalten konnte oder wenn dies aus Gründen geschieht, die dem Kunden zuzurechnen sind.
7.4.
In dringenden Fällen kann der Kunde den Auftragnehmer telefonisch unter einer der unten angegebenen Telefonnummern mit der Ausführung der oben genannten Dienstleistung beauftragen. In diesem Fall ist der Kunde jedoch zusätzlich verpflichtet, eine E-Mail mit Angabe des Auftragsgegenstands, der Lieferfrist, des Preises sowie seiner Daten und der Kontaktdaten des Ansprechpartners zu senden. Der Auftragnehmer kann innerhalb von drei Stunden per E-Mail eine rechtsgültige Annahmeerklärung abgeben; ohne schriftliche Annahmeerklärung wird der Auftrag nicht ausgeführt. Der Kunde kann den in diesem Abschnitt genannten Eilauftrag auch an Feiertagen erteilen.
7.5.
Bestellt der Kunde die Dienstleistung telefonisch und bestätigt er dies per E-Mail, führt der Auftragnehmer die Bestellung aber aus, kommt ein Einzelvertrag zustande, in dem der Auftragnehmer Anspruch auf die in diesen AGB festgelegten Gebühren hat.
7.6.
Wenn der Kunde und der Auftragnehmer im Einzelvertrag eine „Garantie” vereinbaren, meinen die Parteien damit keine Gewährleistung, sondern das Recht auf eine vorrangige Gewährleistungsprüfung innerhalb der Gewährleistungsfrist.
7.7.
Ein Einzelvertrag kommt erst mit der Annahme des Auftrags zustande, und der Auftragnehmer ist erst danach zur Ausführung der Geschäftstätigkeit verpflichtet.

8. Rechte an geistigem Eigentum

8.1.
Das geistige Produkt, das aus den Tätigkeiten des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter oder Beauftragten bei der Erfüllung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Einzelverträge hervorgeht, ist Eigentum des Auftragnehmers, und der Auftragnehmer ist berechtigt, es zu nutzen.
8.2.
Zu den geistigen Erzeugnissen gehören unter anderem Know-how, Erfindungen, Marken, durch Design geschützte Produkte, durch Marken geschützte Produkte, Geschmacksmuster und Software.
8.3.
Der Kunde ist berechtigt, die in diesem Abschnitt genannten geistigen Eigentumsprodukte mit der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers zu nutzen, ist jedoch nicht berechtigt, diese an Dritte weiterzugeben.

9. Verschiedene Bestimmungen

9.1.
Die Parteien verpflichten sich zur Zusammenarbeit und zur Wahrung der von ihnen bei Abschluss und Durchführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Einzelverträge zu erwartenden Sorgfalt.
9.2.
Die Parteien vereinbaren, dass sie etwaige Streitigkeiten, die zwischen ihnen entstehen könnten, vorrangig durch Verhandlungen beilegen werden.
9.3.
Die Parteien kommunizieren untereinander über die folgenden Kontaktdaten:

Im Namen des Auftragnehmers:
Ansprechpartner: Tauber Mariann
E-Mail-Adresse: info@lgtechnologies.hu
Telefonnummer: +36305330616
Bankkontonummer des Auftragnehmers: 10300002-10633328-49020014
9.4.
Die Parteien vereinbaren, dass für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesen AGB, dem Einzelvertrag oder deren Erfüllung ergeben, die Gerichte am Sitz des Auftragnehmers zuständig sind.
9.5.
Die Vertreter der Parteien erklären, dass sie über die volle Vollmacht verfügen, die von ihnen vertretenen Unternehmen zu vertreten, und dass sie berechtigt sind, diesen Vertrag anzunehmen, für den sie persönlich bürgen.
9.6.
Angelegenheiten, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Einzelverträgen nicht geregelt sind, unterliegen den Bestimmungen des Gesetzes V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch.

Budapest, 15. November 2017.

LG TECHNOLOGIES Gesellschaft mit beschränkter Haftung
vertreten durch: Károly Lengyel Geschäftsführer
Unternehmer